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Ordnungsgemäße Vertretung einer Partei bei absoluter Anwaltspflicht durch einen niedergelassenen europäischen Rechtsanwalt

RechtsprechungStandesrechtAnm. v. RA Ass. jur. Christina von Kopp Ostrowski, RAK SachsenAnwBl 2009/8178AnwBl 2009, 128 - 129 Heft 3 v. 1.3.2009

Zusammenfassung: Das OLG Graz hatte sich in dieser Entscheidung mit Fragen betreffend die Vertretung einer Partei in einem Verfahren durch einen niedergelassenen europäischen RA zu befassen. Zu klären war ua, ob für den Einvernehmensrechtsanwalt bei jeder mündlichen Verhandlung persönliche Anwesenheitspflicht besteht.

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