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quota litis

RechtsprechungRechtsanwaltAnm. v. Dr. Eduard Klingsbigl, RA WienAnwBl 2009/8168AnwBl 2009, 28 - 29 Heft 1 v. 1.1.2009

§ 879 Abs 2 Z 2 ABGB; § 16 Abs 1 RAO

Der VfGH hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage der Zulässigkeit von sog. "Quota-litis-Vereinbarungen" für die Berufsgruppe der Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Buchprüfer und Wirtschaftsprüfer auseinanderzusetzen. Im Anschluss an die Ausführungen zu den Entscheidungsgründen des VfGH nimmt Dr. Klingsbigl dazu persönlich Stellung.

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