Zusammenfassung: Der VwGH hatte zu entscheiden, ob eine Ausgliederung eines städtischen Weinguts einer Gebührenbefreiung nach Art 34 Abs 1 Budgetbegleitgesetz 2001 zugänglich sei.
Rechtsgrundlagen: TP 9 GGG; § 6 GEG; Art 34 BBG 2001
Zusammenfassung: Der VwGH hatte zu entscheiden, ob eine Ausgliederung eines städtischen Weinguts einer Gebührenbefreiung nach Art 34 Abs 1 Budgetbegleitgesetz 2001 zugänglich sei.
Rechtsgrundlagen: TP 9 GGG; § 6 GEG; Art 34 BBG 2001