Zusammenfassung: Das BVA hatte über einen Antrag auf Nichtigerklärung der Nichtzulassung zur Teilnahme am Vergabeverfahren entscheiden. Im gegenständlichen Fall schloss die Auftraggeberin eine Bietergemeinschaft aufgrund schwerer beruflicher Verfehlungen vom Vergabeverfahren aus.
Rechtsgrundlagen: § 68 Abs 1 Z 5 BVergG 2006