Zusammenfassung: Warenvorrate von Kleingewerbetreibenden und Handwerkern sind nicht von der Exekutionsfreiheit umfasst.
Rechtsgrundlagen: § 1101 ABGB; § 250 Abs 1 Z 2 EO
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Zusammenfassung: Warenvorrate von Kleingewerbetreibenden und Handwerkern sind nicht von der Exekutionsfreiheit umfasst.
Rechtsgrundlagen: § 1101 ABGB; § 250 Abs 1 Z 2 EO
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