§ 1435 ABGB; § 1152 ABGB
Der OGH prüft, ob bzw unter welchen Voraussetzungen der Leistende, der in der Hoffnung auf ein späteres Erbe Leistungen erbringt, infolge der Zweckverfehlung oder Zweckvereitelung Bereicherungsansprüche geltend machen kann.
§ 1435 ABGB; § 1152 ABGB
Der OGH prüft, ob bzw unter welchen Voraussetzungen der Leistende, der in der Hoffnung auf ein späteres Erbe Leistungen erbringt, infolge der Zweckverfehlung oder Zweckvereitelung Bereicherungsansprüche geltend machen kann.