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Eintragung in die RA-Liste, Feststellungsbescheid

RechtsanwaltStrigl (Glosse)AnwBl 2006/8067AnwBl 2006, 604 - 606 Heft 11 v. 1.11.2006

Zusammenfassung: Die Erlassung eines Feststellungsbescheids über die Anerkennung der beruflichen Qualifikation eines deutschen Staatsangehörigen mit dem Ziel der Registrierung in der österreichischen Rechtsanwaltsliste ist unzulässig.

OBDK 01.08.2006, Bkv 9/04

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