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Freiheit der Meinungsäußerung, unumwundenes Vorbringen

RechtsanwaltStrigl (Glosse)AnwBl 2006/8059AnwBl 2006, 541 - 542 Heft 10 v. 1.10.2006

Zusammenfassung: Der Vorwurf gegen die Strafverfolgungsbehörde bezüglich einer Ungleichbehandlung von Ausländern und Inländern widerspricht den Berufspflichten eines Rechtsanwalts und ist vom Recht auf freie Meinungsäußerung nicht mehr gedeckt.

OBDK 22.05.2006, 10 Bkd 8/05

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