Art 2 StGG; § 2 RL-BA; Art 6 MRK
Die Androhung einer Strafanzeige, Unterlassungsklage und einer " breitbandigen" Prozessführung ist als Verwendung ungerechtfertigter Druckmittel zu qualifizieren, was eine Verletzung der Ehre und des Ansehens des Rechtsanwaltsstandes darstellt. Die Verfahrensdauer von über 5 Jahren überschreitet im konkreten Fall die Grenze der Angemessenheit.