§ 28 DSt; art 144 B-VG
Ein rechtskräftiger Einstellungsbeschluss des Disziplinarrats hat den Entfall der Beschwer des Beschwerdeführers zur Folge, sodass die Einstellung des verfassungsgerichtlichen Beschwerdeverfahrens zu veranlassen ist.
VfGH, 02.11.2005, B 55/05