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Rechtsprechung Grundbuchsrecht

AußerstreitrechtDr. Gottfried Waibel, RA, Dornbirn (Glosse)AnwBl 2006/8033AnwBl 2006, 225 - 226 Heft 4 v. 1.4.2006

Zusammenfassung: Der Gerichtskommissär erhält erst dann ex lege den Status eines Säumniskurators, wenn die Berechtigten tatsächlich mit dem Verbücherungsantrag säumig sind. Vorher kommt eine Kostenbestimmung durch das Verlassenschaftsgericht nicht in Betracht.

LG Feldkirch, 12.10.2005, 4 R 261/05w

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