§ 6 Abs 1 Z 4 FrG; § 6 Abs 3 FrG; § 6 Abs 5 FrG; § 8 Abs 3 Z 2 FrG; § 10 Abs 2 Z 5 FrG; § 93 Abs 2 FrG
Der VwGH erörtert, dass die in § 10 Abs 2 Z 5 FrG als Ablehnungsgrund für die Zuteilung eines Aufenthaltsvisums normierte "Annahme, der Fremde werde ....das Bundesgebiet nicht unaufgefordert verlassen" hinreichend konkretisiert werden muss.