§ 14 BAO
Der VwGH definiert den Unternehmensbegriff des § 14 BAO und legt dar, dass diese Bestimmung auch für Vermietungs- und Verpachtungstätigkeiten zugrundezulegen ist.
VwGH, 02.06.2004, 2003/13/0161
§ 14 BAO
Der VwGH definiert den Unternehmensbegriff des § 14 BAO und legt dar, dass diese Bestimmung auch für Vermietungs- und Verpachtungstätigkeiten zugrundezulegen ist.
VwGH, 02.06.2004, 2003/13/0161