§ 398 ZPO; § 84 ZPO; § 85 ZPO; § 182 ZPO
Der OGH erläutert, dass eine Klage wegen Unschlüssigkeit erst nach versuchter Verbesserung abgewiesen werden kann. Weiters legt er dar, dass gemäß § 398 ZPO der Antrag auf Erlassung eines Versäumungsurteils sofort gestellt werden kann.