Zusammenfassung: Der Generalprokurator beim OGH spricht sich gegen die analoge Zugrundelegung des § 353 StPO und somit gegen die Wiederaufnahme eines diversionell eingestellten Strafverfahrens selbst bei Auftreten neuer Beweise, die allenfalls sogar einen Freispruch zur Folge hätten, aus.
Genprok d OGH, 25.05.2004, Gw 153/04