§ 4 Abs 4 ASVG
Der VwGH erörtert, dass ein Arbeitsvertrag ohne Festlegung einer persönlichen Leistungspflicht als freier Dienstvertrag qualifiziert werden kann. Petrowsky nimmt in seiner Anmerkung Bezug auf ein Erkenntnis des VfGH aus dem Jahr 1997, in dem die Verfassungskonformität des § 4 Abs 4 ASVG geprüft und die Beurteilung der persönlichen Abhängigkeit eines Arbeitnehmers erörtert wurde.