§ 184 EO; § 147 Abs 1 EO; § 186 EO; § 188 EO; § 180 EO; § 181 EO; § 77 EO; § 78 EO; § 148 EO
Der OGH legt dar, dass die in bar und somit rechtswidrig erbrachte Sicherheitsleistung in einem Zwangsversteigerungsverfahren einem Mitbieter keine Widerspruchsbefugnis gegen den Zuschlag einräumt. Weiters bestimmt der OGH die Bemessungsgrundlage bei Erhebung eines Revisionsrekurses durch die betreibende Partei.