Zusammenfassung: Das OLG Wien legt dar, dass auch bei Bestand mehrerer Parteien auf Beklagtenseite jede einzelne davon ohne Rücksicht auf die dadurch höheren Verfahrenskosten berechtigt ist, einem Rechtsanwalt das Mandat zu erteilen.
OLG Wien, 26.05.2004, 14 R 9/04b