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Entscheidung - LG St. Pölten, 10.06.2003, 7 R 21/03y

GrundbuchsrechtDr. Josef Kattner, RechtsanwaltAnwBl 2004/7937AnwBl 2004, 416 - 417 Heft 9 v. 1.9.2004

Zusammenfassung: Das LG St. Pölten legt dar, dass die Einverleibung einer ersessenen Servitut nur die Unterschriftsleistung der Eigentümer der dienenden Liegenschaft auf der Aufsandungserklärung bedarf.

LG St. Pölten, 10.06.2003, 7 R 21/03y

Rechtsgrundlagen: § 26 GBG; § 27 GBG; § 31 GBG; § 32 GBG

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