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Entscheidung - OBDK, 17.11.2003, 7 Bkd 3/03

RechtsanwaltStriglAnwBl 2004/7920AnwBl 2004, 251 - 252 Heft 4 v. 1.4.2004

Zusammenfassung: Die OBDK führt aus, dass die Bezeichnung als "Top-Rechtsanwalt" in einer Werbeeinschaltung aufgrund des marktschreierischen Charakters das Standesrecht der Rechtsanwälte verletzt, betont aber gleichzeitig, dass die Unterlassung der Vernehmung eines Entlastungszeugen einen Verfahrensmangel darstellt.

OBDK, 17.11.2003, 7 Bkd 3/03

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