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Entscheidung - LG Feldkirch, 25.09.2003, 4 R 133/03v

ZivilprozessrechtDr. Hubert F. KinzAnwBl 2004/7916AnwBl 2004, 185 - 186 Heft 3 v. 1.3.2004

Zusammenfassung: Das LG Feldkirch führt aus, dass Internetseiten in der Regel vom Geltungsbereich der Brüssel-I-Verordnung erfasst sind, sodass Klagen gegen Verbraucher am Gerichtsstand deren Wohnsitzes einzubringen sind.

LG Feldkirch, 25.09.2003, 4 R 133/03v

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