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Entscheidung - OBDK, 27.10.2003, 10 Bkd 6/03

SachwalterschaftStriglAnwBl 2004/7915AnwBl 2004, 185 Heft 3 v. 1.3.2004

Zusammenfassung: Die OBDK erörtert, dass ein Sachwalter, der als Verfahrenshelfer im Zivilverfahren beigezogen wird, keine Honorarforderung gegen den Klienten geltend machen darf.

OBDK, 27.10.2003, 10 Bkd 6/03

Rechtsgrundlagen: § 226 ABGB; § 227 ABGB; § 228 ABGB; § 282 ABGB

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