vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidung - BG Dornbirn, 06.06.2003, 2 C 1045/03b

ZivilrechtDr. Gottfried Waibel, Rechtsanwalt, DornbirnAnwBl 2003/7900AnwBl 2003, 626 Heft 11 v. 1.11.2003

Zusammenfassung: Das BG Dornbirn erörtert, dass ein außergerichtliches Haftungsanerkenntnis bis zu einer bestimmten Maximalsumme keinen tauglichen Ersatz für die urteilsmäßige Feststellung der Ersatzpflicht für künftige Schadenersatzforderungen darstellt.

BG Dornbirn, 06.06.2003, 2 C 1045/03b

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!