§ 28 Abs 2 DSt; § 50 RL-BA; § 36 Abs 2 DSt; § 58 JN; Art 7 RATG
Der VfGH beschreibt das Wesen des Eröffnungsbeschlusses des Disziplinarverfahrens und legt dar, dass die Vorwerfung de Ausstellung eines überhöhten Kostenverzeichnisses den Vorwurf hinreichend konkretisiert.