§ 37 DSt
Da Urkunden keiner Erläuterung im Disziplinarverfahren unterliegen, ist auch die Einwendung des Beschuldigten gegen deren Verwendung verfassungsrechtlich ohne Belang.
VfGH, 19.06.2002, B 1273/01
§ 37 DSt
Da Urkunden keiner Erläuterung im Disziplinarverfahren unterliegen, ist auch die Einwendung des Beschuldigten gegen deren Verwendung verfassungsrechtlich ohne Belang.
VfGH, 19.06.2002, B 1273/01