Zusammenfassung: Die OBDK erörtert, dass keine Möglichkeit einer Ersatz- oder Beitragsleistung zu den Verteidigerkosten des freigesprochenen Anwalts im Disziplinarverfahren besteht.
OBDK, 24.06.2002, 16 Bkd 2/02
Rechtsgrundlagen: § 38 StPO; § 41 StPO