Zusammenfassung: Die OBDK erörtert die Bemessung der Pauschalkosten in einem Disziplinarverfahren, prüft die Ersatzfähigkeit von Flugspesen angereister Kammeranwälte und Anwaltsrichter und nimmt Stellung zum Aufteilungsschlüssel bei einer Mehrzahl verhandelter Rechtsfälle.
OBDK, 02.07.2002, 14 Bkd 1/2002