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Entscheidung - OBDK, 11.06.2001, 13 Bkd 2,3/01

RechtsanwaltStriglAnwBl 2001/7774AnwBl 2001, 550 - 551 Heft 10 v. 1.10.2001

Zusammenfassung: Die Ausübung des Rechts zur Ausschließung von Senatsmitgliedern setzt voraus, dass diese in der Vorladung konkret bezeichnet werden.

OBDK, 11.06.2001, 13 Bkd 2,3/01

Rechtsgrundlagen: § 33 Abs 2 DSt; § 33 Abs 1 DSt

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