Zusammenfassung: Die OBDK prüft in dieser Entscheidung, ob das Betreten eines Gebäudes in der Annahme der bereits erfolgten Räumung und das Aufsammeln herumliegender Zettel disziplinarrechtliche Folgen auslöst.
OBDK, 08.05.2000, 10 Bkd 1/00
Rechtsgrundlagen: § 9 RAO; § 2 RL-BA; § 3 DSt