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Entscheidung - VfGH, 21.06.2000, B 537/98

RechtsanwaltStriglAnwBl 2000/7704AnwBl 2000, 677 - 681 Heft 11 v. 1.11.2000

§ 19 DSt; Art 6 MRK

Der VfGH erörtert, dass das einstweilige Ausübungsverbot des Vertretungsrechts vor Strafgerichten keine Verletzung des Legalitäts- bzw Gleichheitsgebotes begründet. Weiters nimmt er Stellung zum Öffentlichkeits- und Mündlichkeitsgebot im Provisorialverfahren und legt dar, dass die Unschuldsvermutung darin nicht zur Anwendung gelangt.

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