§ 320 Abs 1 BVergG 2006
BVwG, 19.09.2016, W187 2132520-2/25E
3.2.2.1 Der Antragstellerin fehlen die Antragsvoraussetzungen nach § 320 Abs 1 BVergG nicht offensichtlich. Selbst bei Zutreffen der behaupteten Ausscheidensgründe kommt der Antragstellerin Antragslegitimation zu, weil nur zwei Bieter im Vergabeverfahren verblieben sind, sie sich auf „ein berechtigtes Interesse am Ausschluss der jeweils anderen berufen“ kann (EuGH 4.7.2013, C-100/12 , Fastweb, Rn 33; zB BVwG 30.5.2016, W187 2121663-2/41E) und sie bei Zutreffen der gegen die in Aussicht genommene Zuschlagsempfängerin behaupteten Ausscheidensgründe ihre Chance auf Erteilung des Auftrags zumindest durch eine Neuausschreibung durchsetzen kann (EuGH 5.4.2016, C-689/13 , PFE, Rn 25 und 30; VwGH 18.5.2016, Ro 2014/04/0054).