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"Anteilsvereinigungen" bei Personen- und Kapitalgesellschaften in der Grunderwerbsteuer - eine systematisch und teleologisch inkonsistente Ungleichbehandlung

Steuerrecht AktuellUniv.-Prof. Dr. Reinhold BeiserÖStZ 2023/6ÖStZ 2023, 5 Heft 1 und 2 v. 31.1.2023

Der Verwaltungsgerichtshof11VwGH 13. 12. 2022, Ra 2021/16/0082. hat erkannt: Personengesellschaften fallen bei Anteilsvereinigungen in der Grunderwerbsteuer nicht nur unter den auf Personengesellschaften maßgeschneiderten Tatbestand des § 1 Abs 2a GrEStG, sondern auch unter den Tatbestand des § 1 Abs 3 GrEStG. Eine schwerwiegende Ungleichbehandlung von Personen- und Kapitalgesellschaften ist eine Folge dieser Rechtsprechung.

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