(AngG § 23 Abs 1) Das Urteil des OLG Wien 9 Ra 100/95 v. 19. 1. 1996 = ARD 4731/14/96, betreffend Naturalbezüge einer Stewardeß und Abfertigungsberechnung, wurde aufgehoben, weil das Berufungsgericht nicht nur die Behauptung der Leistung der Flugbegünstigungen als jederzeit widerruflich ungeprüft gelassen hat, sondern auch, ob der Anspruch der Flugbegleiterin auf Dienstkleidung für das letzte Dienstjahr verbraucht ist. OGH 9 ObA 2019/96v v. 15.05.1996.