( AlVG § 50 ) Die Ankündigung einer Arbeitsaufnahme bei der Antragstellung auf Arbeitslosengeld ist nicht als Anzeige einer Arbeitsaufnahme zu bewerten, ab der bei Fehlen einer gegenteiligen Mitteilung das Arbeitslosengeld einzustellen ist.
VwGH 96/08/0399 v. 19.01.1999