Körperschaftsteuer: Anspruch von Kleinwasserkraftwerken auf die Steuerbegünstigung nach den §§ 8, 9 EnFG 1979 (halbe Steuer) im Jahr 2012
BFG 21.9.2015, RV/2100596/2015
RS 1: Der Rechtsansicht, für die steuerliche Begünstigung (von Neubauten bzw Neuinbetriebnahmen) durch Halbierung der Einkommen- bzw Körperschaftsteuer hätten eigene Befristungen bestanden, weshalb der in § 1 Abs 1 EnFG 1979 für die steuerliche Begünstigung durch Bildung steuerfreier Rücklagen genannte zeitliche Anwendungsbereich ohne Belang ist, und der Verweis in § 7 EnFG 1979 auf § 1 leg cit lediglich zum Ausdruck bringt, dass (für Neubauten bzw Neuinbetriebnahmen) eine Inanspruchnahme der steuerlichen Begünstigung durch Bildung steuerfreier Rücklagen neben der Inanspruchnahme der steuerlichen Begünstigung durch Halbierung der Einkommen- bzw Körperschaftsteuer ausgeschlossen ist, ist beizupflichten.
RS 2: Im Hinblick auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 20.11.1997, 95/15/0012, steht der Beschwerdeführerin die steuerliche Begünstigung gemäß § 9 EnFG 1979 auch für die Veräußerungsgewinne zu.
Vorinstanz: Finanzamt Oststeiermark
Revision eingebracht (Amtsrevision).