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KESt-Vorschreibung bei verdeckter Ausschüttung weiterhin an GmbH

VerwaltungsgerichtshofKlaus HilberAFS 2015, 195 Heft 5 v. 1.11.2015

Normen: EStG § 95

Abgabenrechtliche Haftungen setzen nach ständiger Rechtsprechung den Bestand einer Abgabenschuld voraus, nicht aber, dass diese Schuld dem Abgabenschuldner gegenüber bereits geltend gemacht wurde. Es stößt daher grundsätzlich auf keine Bedenken, die ausschüttende GmbH zur Haftung für die Kapitalertragsteuer aus verdeckten Ausschüttungen heranzuziehen.

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