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AngG § 8 Abs 1

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 5064/39/99 Heft 5064 v. 25.9.1999

( AngG § 8 Abs 1 ) Zur Auslösung eines Entgeltfortzahlungsanspruchs nach Beendigung eines Karenzurlaubs ist ein neuerlicher Arbeitsantritt nicht erforderlich. ASG Wien 25 Cga 209/96d v. 18.12.1998, Berufung erhoben.

Anm.: Zurückstellung der Akten durch OLG Wien 23. 2. 2000, 9 Ra 204/99g, ARD 5122/33/2000 wegen Unterbrechung der Rechtsstreitigkeiten durch Konkurs.

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