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AngG § 27 Z 4

ArbeitsrechtARD 4773/7/96 Heft 4773 v. 6.9.1996

(AngG § 27 Z 4) Die Führung eines eigenen Kantinenbetriebes als täglicher Mittagsbetrieb durch einen Arbeitnehmer unter Inanspruchnahme der Arbeitszeit bei seinem Arbeitgeber stellt ein pflichtwidriges Dienstversäumnis und somit einen Entlassungsgrund dar. ASG Wien 8 Cga 60/95s v. 14.02.1996, rk.

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