( AngG § 27 Z 1 ) Gewährt ein Arbeitnehmer unerlaubt Personalrabatte für Waren, die von dritten Personen erworben werden, und gibt er Gutscheine aus Vorabexemplaren ab, verwirklicht dies den Entlassungsgrund der Untreue. ASG Wien 11 Cga 109/96w v. 30.09.1997, rk.