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AngG § 26 Z 4

ArbeitsrechtARD 4842/27/97 Heft 4842 v. 6.6.1997

( AngG § 26 Z 4 ) Die wiederholte Belegung mit Schimpfwörtern, jedoch insbesondere das „Ins-Gesicht-Werfen“ von Briefen , sind als erhebliche Ehrverletzung zu qualifizieren. ASG Wien 8 Cga 82/96b v. 28.10.1996, rk.

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