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AngG § 26 Z 2

RechtsmittelerledigungenARD 4809/25/97 Heft 4809 v. 24.1.1997

( AngG § 26 Z 2 ) Das Urteil des ASG Wien 6 Cga 133/95m v. 25. 4. 1996 = ARD 4799/3/96, betreffend wirksame Austrittserklärung gegenüber einer infolge Todes des Geschäftsführers unvertretenen GmbH wegen Nichtzahlung des Lohnes, wurde insoweit bestätigt, im übrigen aber abgeändert. OLG Wien 8 Ra 250/96k v. 06.11.1996, Revisionsrekurs zulässig.

Anm.: Bestätigt durch OGH 9 Ob A 56/97v v. 26. 3. 1997 = ARD 4855/17/97.

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