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AngG § 23 Abs 1

ArbeitsrechtARD 4784/12/96 Heft 4784 v. 15.10.1996

(AngG § 23 Abs 1) Ist es zu einer echten Karenzierung eines Dienstverhältnisses gekommen, ist dieses als ununterbrochen anzusehen. LG Leoben 22 Cga 9/95y v. 27.04.1995. (Slg. 11.329)

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