(AngG § 23 Abs 1) Ist es zu einer echten Karenzierung eines Dienstverhältnisses gekommen, ist dieses als ununterbrochen anzusehen. LG Leoben 22 Cga 9/95y v. 27.04.1995. (Slg. 11.329)
(AngG § 23 Abs 1) Ist es zu einer echten Karenzierung eines Dienstverhältnisses gekommen, ist dieses als ununterbrochen anzusehen. LG Leoben 22 Cga 9/95y v. 27.04.1995. (Slg. 11.329)