vorheriges Dokument
nächstes Dokument

AngG § 23, § 29

ArbeitsrechtARD 5039/12/99 Heft 5039 v. 2.7.1999

( AngG § 23, § 29 ) Auch die freiwillige Leistung von Entgelten kann bei der Berechnung der Kündigungsentschädigung oder Abfertigung keinesfalls unberücksichtigt bleiben. Dies selbst dann, wenn das betreffende Entgelt jederzeit widerruflich gewährt worden sein sollte, sofern ein Widerruf bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses tatsächlich nicht erfolgt ist. OLG Wien 10 Ra 267/98b v. 23.11.1998.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte