( AngG § 20, § 16 ) Dadurch, dass der Kollektivvertrag für das Maler-, Anstreicher-, Lackierer-, Schilderhersteller-, Vergolder-, Staffierer- und Industriemalergewerbe in seinem Punkt VI lit d bestimmt, dass die Weihnachtsremuneration bei Selbstkündigung durch den Arbeitnehmer vor dem 1. Oktober nicht auszubezahlen sei, schränkt er die Kündigungsfreiheit des Arbeitnehmers unzulässig ein und ist daher unwirksam. OGH 8 Ob A 2252/96a v. 30.01.1997.