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AngG § 15, § 26 Z 2

ArbeitsrechtARD 4823/25/97 Heft 4823 v. 14.3.1997

( AngG § 15, § 26 Z 2 ) Wird einem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber eindeutig mitgeteilt, dass die Auszahlung des Gehalts entgegen der zwingenden Bestimmung des § 15 AngG nur am 15. des Folgemonats üblich sei und eine Änderung nicht erfolge, ist der vorzeitige Austritt des Arbeitnehmers auch ohne Nachfristsetzung gerechtfertigt. ASG Wien 5 Cga 248/93p v. 06.09.1996, Berufung erhoben.

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