Wie hoch eine Schmutzzulage sein darf, damit sie "angemessen" ist und vom Arbeitgeber steuerfrei iSd § 68 Abs 1 EStG (und in weiterer Folge sv-frei) abgerechnet werden kann, hat der UFS in der folgenden Entscheidung dargelegt.
UFS Graz 3. 2. 2010, RV/0012-G/07
1. Sachverhalt
Der Arbeitgeber zahlte an bestimmte Arbeitnehmergruppen eine Schmutzzulage in Höhe von € 1,45 pro Stunde aus. Diese Schmutzzulage rechnete er bei den betroffenen Arbeitnehmern bis zu max € 360,00 im Monat steuerfrei ab.