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AnfO - Anfechtungsgegner

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2016/508RdW 2016, 683 Heft 10 v. 17.10.2016

AnfO: § 11

(Primärer) Anfechtungsgegner ist immer derjenige, der mit dem Schuldner kontrahiert hat, zu dessen Gunsten die anfechtbare Handlung gesetzt wurde, der also daraus einen Vorteil erlangt hat.

Allerdings kann Anfechtungsgegner auch ein Rechtsnehmer sein, dessen Erwerb auf einer unentgeltlichen Verfügung seines Vorgängers beruht (§ 11 Abs 2 Z 2 AnfO; hier: unentgeltliche Einräumung eines Belastungs- und Veräußerungsverbots durch den Rechtsvorgänger).

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