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Ablehnung des Schiedsrichters

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiter: Wolfgang KolmaschRdW 2016/509RdW 2016, 683 Heft 10 v. 17.10.2016

ZPO: §§ 588, 589

Für die Ablehnung eines Schiedsrichters reicht es aus, dass bei objektiver Betrachtungsweise der Anschein einer Befangenheit entstehen könnte.

Ablehnungsversuche einer Partei begründen eine sensible Verfahrenssituation, in der vom Schiedsrichter ein besonders auf Äquidistanz bedachtes Verhalten erwartet werden kann, um den Anschein einer nun bestehenden Befangenheit zu vermeiden.

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