ArbVG: § 59
1. Auch Mitglieder des Wahlvorstands zur BR-Wahl sind zur Anfechtung der Wahl berechtigt.
2. Dass eine an sich wahlberechtigte Person gegen ihre Nichtaufnahme in die Wählerliste keinen Einspruch erhoben hat, schließt ihr Recht zur Anfechtung der BR-Wahl nicht aus.