§ 67 Abs 3 EStG – Im Fall zweier formal unmittelbar aneinander anschließender Dienstverhältnisse reicht es für eine steuerbegünstigte Auszahlung der (Zwischen-)Abfertigung nicht aus, dass unter Berufung auf Rz 1070 LStR 2002 eine Erhöhung der wesentlich verminderten Bezüge (hier: um 30 %) nicht innerhalb von 12 Monaten, sondern nach 12 Monaten erfolgt, sofern die Reduktion der Bezüge bei sonst unveränderter Fortsetzung des Dienstverhältnisses von vornherein auf ein Jahr befristet wird, also bspw keine Reduktion von Arbeitszeit und Arbeitsumfang oder keine wesentliche Änderung des Aufgaben- und Verantwortungsfelds.